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Musikindustrie vs. Heise-Online / Urheberrecht vs. Pressefreiheit
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Geschrieben am Mi, 06. Apr. 2005 @ 14:46:40 CEST von flobee |
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Unbekannt schreibt "Acht Unternehmen der Musikindustrie haben den Heise Zeitschriften Verlag verklagt. Ihr Vorwurf: Heise hätte durch seinen am 19. Januar 2005 veröffentlichten Artikel „AnyDVD überwindet Kopierschutz von Un-DVDs“ Werbung für ein illegales Produkt betrieben. Der Bericht enthalte eine Anleitung zum Knacken von Kopierschutz-Maßnahmen und leite die Leserschaft durch einen gesetzten Link auf die Website des Unternehmens Slysoft direkt in die Arme des Softwareanbieters
(mp3.de bericht: http://mp3.de/news/meldung/1/1625 ).
Heute liegt nun das schriftliche Urteil des Landgerichts München I vor. Nach Angaben von Heise-online interpretierten die Richter das Setzen des Links auf die Unternehmens-Homepage als vorsätzliche Beihilfe zu einer gesetzwidrigen Handlung. Das Argument der Journalisten, das Slysoft-Produkt sei ohnehin über Suchmaschinen zu erreichen, ließen die Richter nicht gelten. Der angebotene Link mache das Auffinden" um ein Vielfaches bequemer" und erhöhe erheblich die Gefahr, dass es zu Rechtsverletzungen käme. Auch könne der Verlag nicht mit der Pressefreiheit (Art. 5 des Grundgesetzes) argumentieren, da die Eigentumsinteressen der Musikindustrie überwiegen und das Urheberrecht damit jene wirksam einschränken würden.
Der Forderung der Musikindustrie, dass der Artikel nicht weiter verbreitet werden darf, kam das Gericht allerdings nicht nach. Die Richter werteten den Bericht weder als "Werbung im Hinblick auf den Verkauf verbotener Vorrichtungen", noch als Anleitung zum Knacken von Kopierschutzmaßnahmen. Die Pressefreiheit erlaube es außerdem, die Namen des Programms und des Anbieters zu nennen.
Einen Sieger hat das Verfahren somit nicht hervorgebracht. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, dürften wohl beide Parteien ihre Rechtsmittel prüfen, um in Revision zu gehen.
Notiz: Quelle: mp3.de"
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